Archive for Oktober, 2007

Das sind zwei typische Situationen, wie sie im Vermietungsalltag immer wieder vorkommen: Der Mieter möchte das Mietverhältnis – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig beenden. Oder Sie möchten dem Mieter vorzeitig kündigen, wobei Sie nicht sicher sind, ob die Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung Stand hält. In beiden Fällen bietet sich ein Mietaufhebungsvertrag an. Der kommt in der Praxis weitaus häufiger vor als allgemein angenommen.

Regeln Sie das Mietende immer schriftlich

Die Vereinbarung mit Ihrem Mieter muß nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Trotzdem empfiehlt es sich dringend, die (vorzeitige) Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich festzuhalten. Nur haben Sie für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten auch einen Beweis für die getroffene Vereinbarung.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie folgende unmißverständliche Formulierung wählen, die auch den Interessen Ihres Mieters gerecht wird:

“Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß das Mietverhältnis zum … endet. Der Mieter ist berechtigt, auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt aus der Wohnung auszuziehen. In diesem Fall endet das Mietverhältnis am Tage des Auszugs.”

Stellen Sie die Mietzahlung bis zum Schluß sicher

Ihr Mieter bleibt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, die Miete und die Vorauszahlungen auf die Heiz- und Betriebskosten zu bezahlen. Um jegliches Mißverständnis auszuschließen, bietet es sich an, dies im Mietaufhebungsvertrag noch einmal ausdrücklich festzuhalten:

“Bis zum Auszug ist der Mieter verpflichtet, die Nettokaltmiete zuzüglich der Vorauszahlung auf die Heiz- und Betriebskosten, wie im Mietvertrag vom … vereinbart, zu bezahlen.”

Wann wollen Sie über die Betriebskosten abrechnen?

Endet das Mietverhältnis im Laufe einer Abrechnungsperiode und zieht Ihr Mieter aus, so hat er keinen Anspruch auf Erteilung einer Zwischenabrechnung. Allerdings kann er verlangen, daß bei verbrauchsabhängigen Betriebskosten die jeweiligen Zählerstände abgelesen werden.

Über den Zeitpunkt der Abrechnung kann allerdings ebenfalls eine Vereinbarung getroffen werden. Sie kann beispielsweise wie folgt lauten:

“Über die Heiz- und Betriebskosten wird der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsperiode bis spätestens … abrechnen.”

So vermeiden Sie Streit über die Renovierung

Schönheitsreparaturen sind fast immer ein Streitpunkt. Gelingt es Ihnen, sich mit Ihrem Mieter auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses zu verständigen, ist die Chance groß, daß zu diesem Punkt eine gütliche Einigung möglich ist.

Je nach der Situation im konkreten Einzelfall bieten sich für die zwei häufigsten Fallvarianten in der Praxis folgende Formulierungen an:

“Vom Mieter sind in den Wohnräumen weder Schönheitsreparaturen noch Kleinreparaturen auszuführen.”

Oder

“Zur Abgeltung aller erforderlichen Schönheits-/Kleinreparaturen bezahlt der Mieter an den Vermieter einen Betrag in Höhe von … € bis ….”

Wie Sie die Abrechnung der Mietkaution im Griff haben

In der Regel müssen Sie spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Mietkaution abrechnen. Im Einzelfall kann sich jedoch ergeben, daß mehr als sechs Monate für Sie als Vermieter erforderlich und für den Mieter auch zumutbar sind.

Auf diese Frist sollten Sie aber nicht pochen, wenn es um die einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags geht. In Betracht kommt beispielsweise folgende Regelung:

“Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum … über die Mietkaution abzurechnen und den nicht verwerteten Teil der Mietkaution nebst Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen.”

Immer dann, wenn sich der Mieter verpflichtet, zur Abgeltung etwaiger Renovierungsarbeiten einen bestimmten Geldbetrag zu leisten, bietet sich im Zusammenhang mit der Abrechnung der Mietkaution auch noch folgende Regelung an:

“Beträge, die der Mieter aufgrund der Regelungen in dieser Vereinbarung an den Vermieter zu bezahlen hat, können mit der vom Mieter geleisteten Mietkaution einschließlich der zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen verrechnet werden.”

Training für richtiges Atmen

Trainieren Sie Ihre Atmung mindestens einmal am Tag, am besten im Freien oder vor dem Fenster und in lockerer Kleidung.

* Atmen Sie tief und ruhig ein und aus. Achten Sie darauf, den Bauch beim Einatmen vorzustrecken und beim Ausatmen einzuziehen.

* Das Ausatmen sollte etwa doppelt so lange dauern wie das Einatmen. Ein gleichzeitiges Summen oder ein leichtes Pfeifen führt zu einem entspannteren Ausatmen.

* Stellen Sie sich auf die Zehenspitzen. Nehmen Sie beide Arme hoch und strecken Sie den ganzen Körper. Atmen Sie ein und lassen Sie sich danach tief in die Hocke fallen. Atmen Sie dabei aus und stützen Sie sich mit beiden Händen ab.

* Beugen Sie im Schneidersitz den Oberkörper weit vor. Lassen Sie den Kopf schwer nach vorne fallen, atmen Sie langsam aus. Beim Aufrichten einatmen, den Kopf langsam heben.

So verkehren Sie in den richtigen Kreisen

Sie brauchen gute Visitenkarten und etwas Zeit. Dann aber rollt die Lawine.

Wenn Sie nicht bereits einen guten Job oder Beruf haben, kleiden Sie Ihre Spezialkenntnisse in neue Kleider: Unternehmensberater oder Management-Trainer klingt zum Beispiel gut, erfordert nur einige Menschenkenntnis und psychologisches Gespür. Ihre Kunden können Sie im dunkeln lassen, denn Sie sind diskret.

Besuchen Sie Messen oder andere Veranstaltungen, auf denen Sie sich als wichtiger Multiplikator präsentieren können. Firmen, die etwas verkaufen wollen, sind gierig nach Kontakten. Sie finden willige Abnehmer Ihrer Visitenkarten.

Zeigen Sie Interesse an Produkten oder Ideen und halten Sie lockeren Kontakt: “Ich habe da einen Kunden, dem habe ich von Ihren Angeboten/Leistungen/etc. erzählt …”
 
Bald haben Sie die ersten Einladungen zu Kongressen, Informationsreisen oder Abendveranstaltungen auf dem Tisch. Pharmakonzerne zum Beispiel locken mit opulenten Buffets, luxuriösen Hotels und Theaterkarten. Reiseveranstalter füllen schon mal leere Plätze mit Passagieren, die sich als Werbungskosten absetzen lassen.

Seien Sie skrupellos: Der Erfolg gewisser Veranstaltungen wird an der Zahl der anwesenden Köpfe gemessen. Sie erschleichen sich also nichts, sondern tun dem Gastgeber nur einen Gefallen.

Mit jeder Einladung multiplizieren Sie Ihren Kontaktkreis mindestens mal zehn. Also zehn neue Leute sollten Sie auf jedem Event kennen lernen – und mit Ihrer Karte versehen. Rein rechnerisch machen Sie so aus zehn Einladungen bereits hundert. Aber ein bißchen Schwund gibt’s immer …
 
Spätestens jetzt werden Sie feststellen, daß Sie bei bestimmten Dates immer dieselben Leute treffen. Das schweißt zusammen. So erfahren Sie von Einladungen, die Ihnen bisher entgangen sind: “Sehen wir uns am Mittwoch im Atlantic bei Müller-Lüdenscheid …?”

Sie haben es geschafft: Nun können Sie auswählen, welche Einladung Sie wahrnehmen und welche nicht. Machen Sie sich etwas rar und gehen Sie nur zu den wichtigsten – und man wird außerordentlich geehrt sein, Sie begrüßen zu dürfen.

Kostenloses Mittagessen

Bei jeder Hauptversammlung werden Aktionäre mit einem kostenlosen Mittagessen verwöhnt. Je nach Gesellschaft fällt der Umfang des Menüs jedoch recht unterschiedlich aus.

Checkliste beim Second-Handykauf

1. Gehäuse prüfen:

Mobiltelefon auf Gebrauchs- und Abnutzspuren untersuchen. Kratzer und Schrammen deuten auf Stürze hin – ein Indiz für mögliche Defekte.

2. Netzeinwahl:

Sim-Karte einlegen, Handy einschalten und ins Funknetz einbuchen. Länger als ein paar Sekunden darf die Netzsuche nicht dauern.

3. Display kontrollieren:

Handy einschalten und eine mindestens 15-stellige Telefonnummer eingeben. Werden alle Ziffern angezeigt? Sind die Zahlen gut lesbar?

4. Tastenfunktion prüfen:

Die wichtigsten Menüpunkte durchgehen. Eine SMS-Nachricht erstellen und verschicken.

5. Testtelefonat:

Bei einem kurzen Gespräch überprüfen, ob Lautsprecher und Mikrofon des Handys fehlerfrei arbeiten.

6. Akkukurzcheck:

Hat sich der Batterieladezustand während der vorherigen Checks bereits verringert, sind die Akkus garantiert defekt. Meistens verraten sich verbrauchte Akkus aber erst nach einigen Stunden. Deshalb empfehlenswert: ein Kauf auf Probe inklusive Rückgaberecht.