Umsonst in der ersten Reihe
Studenten, Sozialhilfeempfänger und Behinderte haben die Möglichkeit, sich gegen Vorlage eines Ausweises von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien zu lassen. Der Antrag muß regelmäßig erneuert werden. Ersparnis pro Jahr ca. € 300,-.






