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Arbeitszimmer absetzen

Üben Sie Ihre Selbständigkeit in Ihrem Arbeitszimmer aus, können Sie diese Kosten bis zu 2.400 € als Betriebsausgabe erfassen. Ein unbegrenzter Abzug wäre nur dann möglich, wenn Sie keinem anderen Hauptjob nachgehen oder das Gewerbe auf den Namen Ihres Partners angemeldet ist, der ebenfalls keinen Hauptjob ausübt.

Arbeitsmittel absetzen

Vergessen Sie nicht, sich für jedes von Ihnen angeschaffte Arbeitsmittel eine Quittung mit Angabe des gekauften Gegenstandes geben zu lassen. Die Arbeitsmittel für Ihren Nebenjob können Sie im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe ansetzen, sofern sie nicht mehr als 800 € zzgl. Umsatzsteuer gekostet haben.

Arbeitsecke absetzen

Nutzen Sie in Ihrem Wohnzimmer lediglich einen Schreibtisch ausschließlich für Ihre Selbständigkeit, können Sie diesen als Betriebsausgabe geltend machen. Die anteiligen Raumkosten sind leider nicht abzugsfähig.