Arbeitszimmer absetzen
Üben Sie Ihre Selbständigkeit in Ihrem Arbeitszimmer aus, können Sie diese Kosten bis zu 2.400 € als Betriebsausgabe erfassen. Ein unbegrenzter Abzug wäre nur dann möglich, wenn Sie keinem anderen Hauptjob nachgehen oder das Gewerbe auf den Namen Ihres Partners angemeldet ist, der ebenfalls keinen Hauptjob ausübt.






